Kapitalmarktrecht

Das Kapitalmarktrecht stellt die Gesamtheit aller Normen und Grundsätze dar, die die Emission und den Handel mit fungiblen Anlageinstrumenten regeln und sowohl den Individualschutz der Kapitalanleger als auch den Funktionsschutz des Kapitalmarkts und der Wirtschaft zum Ziel haben. Kapitalmarktrecht bildet demnach eine gebietsübergreifende Disziplin, die Rechtsgebiete wie Aktienrecht, Wertpapierrecht und Börsenrecht in einen Zusammenhang stellt. Es umfaßt alles im Zusammenhang mit Aktienfonds, Rentenfonds, Zertifikate, offene und geschlossene Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds oder andere Kapitalprodukte. Wir prüfen sorgfältig Ihre gegenüber Emittenten, Prospektverantwortlichen und Beratern bestehende Rechte. Auch bei Schwierigkeiten bei der Abwicklung Ihres Kredites, oder bei einer Vorfälligkeitsentschädigung in unberechtigter Höhe, können wir Sie unterstützen.